Rote Karte für den Schwarzen Peter

By on 27. Februar 2014

Ich fand auch immer, dass es sich YouTube beziehungsweise Google zu leicht macht mit seinen Infotafeln zu den Videos, die sich in Deutschland nicht ansehen lassen. Alles auf die Gema zu schieben, das ist mir zu billig. Das sieht das Landgericht München genauso und hat es YouTube jetzt untersagt, in den Hinweisen zu den gesperrten Videos den Schwarzen Peter einzig der Gema zuzuschieben.

Das zu Google gehörige Videoportal und die Verwertungsgesellschaft streiten sich seit Jahren, es geht – natürlich – ums liebe Geld. Die Gema will, dass YouTube pro Videoabruf eine gewisse Lizenzgebühr bezahlt – angeblich 0,375 Cent per View. YouTube/Google lehnt das kategorisch ab, will einen Umsatzanteil zahlen. Die Folge des Streits: Zahlreiche Musikclips lassen sich von deutschen Usern nicht aufrufen, sie sind geblockt. In den schwarzen Sperrtafeln zu diesen Videos stehen dann leicht variierte Hinweistexte wie „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

Schuld sind immer nur die anderen

Das Landgericht München hat nun entschieden, dass YouTube den Sachverhalt falsch wiedergibt und solche Formulierungen illegal sind. Sie würden eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zulasten der Gema“ darstellen, so das Gericht. Die Hinweistexte würden bei den Usern fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass die Gema für die Sperrung der Clips verantwortlich sei – was sie aber nicht ist. YouTube sperrt die Videos selbst, könnte sie aber zeigen, auch ohne Einigung mit der Gema über ein neues Lizenzmodell. Das Videoportal müsste allerdings den Differenzbetrag zwischen dem, was die Gema fordert und dem, was YouTube zu zahlen bereit ist, bei einer Schlichtungsstelle hinterlegen.

Schiri, unternimmt etwas!

Wie gesagt, ich finde, YouTube/Google macht es sich sehr leicht – zu leicht. Google scheffelt durch Werbeeinnahmen Kohle ohne Ende und soll für urheberrechtlich geschützte Inhalte gefälligst bezahlen – im angemessenen Rahmen natürlich. Ob die Forderungen der Gema zu hoch sind, kann ich nicht beurteilen. Derzeit beschäftigt sich allerdings die zuständige Schiedsstelle beim Deutsches Patent- und Markenamt mit den Preisvorstellungen der Gema. Wird Zeit, dass in den jahrelangen Streit zwischen YouTube und Gema Bewegung kommt. Denn es nervt, dass ständig irgendwelche Clips gesperrt sind – unabhängig davon, welcher Text in den Sperrtafeln steht. Schluss damit!

Foto: Screenshot youtube.com