Was muss man beachten, wenn Rechner und Co verkauft werden?

By on 12. Juli 2019

Berlin – Wer sein altes Notebook verkauft oder verschenkt, sollte sichergehen, dass der neue Besitzer keine Daten mehr darauf findet. Um das zu gewährleisten, reicht ein einfaches Löschen der Daten innerhalb des Betriebssystems über den Papierkorb oder ein Formatieren des Speichers nicht aus.

Klassische Festplatten (HDD) mit rotierenden Speicherscheiben lassen sich mit Hilfe spezieller Programme wie etwa
DBAN hinreichend sicher löschen, wenn man die HDD von der Software sieben Mal überschreiben lässt, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Anders geht man bei modernen Festplatten mit Speicherchips (SSD) und bei Festplatten vor, die beide Technologien kombinieren (SSHD). Hier sollte der sogenannte Secure-Erase-Befehl ausgeführt werden, der eine auf der Festplatte hinterlegte Löschroutine anstößt, die auch defekte Speicherbereiche einschließt. Funktioniert das Anwenden von Secure Erase mit dem Verwaltungsprogramm des Festplattenherstellers nicht, empfiehlt das BSI als Alternative etwa das Programm
Parted Magic.

Die Verwertungsgesellschaft des Bundes (Vebeg) soll nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» über Ebay einen gebrauchten Bundeswehr-Laptop verkauft haben, auf dem sich noch vertrauliche, als Verschlusssache klassifizierte Informationen befanden. Der Käufer, ein oberbayerischer Förster, habe auf dem Gerät etwa die Bedienungsanleitung für den Raketenwerfer «Mars» entdeckt und den Fund dem Verteidigungsministerium gemeldet.
Anscheinend sei die Festplatte vor dem Verkauf nicht gelöscht worden.

Bei Smartphones oder Tablets

Und wie verfährt man mit
Smartphones oder Tablets, die abgegeben werden sollen? Die Geräte auf die Werkseinstellungen zurücksetzen genügt jedenfalls nicht, um den Speicher sicher zu löschen, warnt das BSI. Damit keine Daten wiederhergestellt werden können, sollte in den Einstellungen des Mobilgerätes – falls noch nicht geschehen – die Datenverschlüsselung aktiviert werden. Danach führt ein Zurücksetzen des Smartphones oder Tablets dazu, dass keine Daten mehr ausgelesen werden können.

Unterstützt das Mobilgerät keine Verschlüsselung, sollten die Daten erst einmal gelöscht werden. Danach gilt es, den Speicher randvoll zu schreiben – etwa durch das Filmen einer weißen Wand, rät das BSI. Private Gespräche sollte man dabei allerdings nicht führen, weil mit dem Video ja auch Ton aufgezeichnet wird. Danach löscht man den Speicher erneut und setzt das Smartphone auf die Werkseinstellungen zurück.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)

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