Wenn die Gesetze nicht mehr ausreichen – De Maizière fordert neues Datenschutzrecht

By on 23. September 2014

Vor dem Hintergrund immer neuer Abhörskandale in Bezug auf amerikanische Geheimdienste und den Nachweis zahlreicher Sicherheitslücken im Umgang mit dem Internet wirkt das deutsche Datenschutzrecht inzwischen mehr als veraltet. Entsprechend stark forciert Innenminister Thomas de Maizière seine Digitale Agenda. Kernpunkt dieser Bemühungen ist das derzeit in Arbeit befindliche IT-Sicherheitsgesetz.
Wenn die Gesetze nicht mehr ausreichen – De Maiziére fordert neues Datenschutzrecht

Das Internet sicherer machen

Als das deutsche Datenschutzgesetz 1977 verabschiedet wurde, waren Computer im häuslichen Bereich die absolute Ausnahme. Auch das Internet steckte noch in seinen Kinderschuhen. Auch wenn es immer wieder Änderungen gab, um das Gesetz an die neuen Verhältnisse anzupassen, wurde eine grundlegende Reform bisher nicht vorgenommen. In diesem Zusammenhang setzt Bundesinnenminister de Maizière auf die EU-Datenschutzverordnung, welche in den kommenden Monaten verabschiedet werden soll. Die Pläne des Ministers gehen allerdings deutlich weiter. Um die Vorreiterrolle Deutschlands in Sachen IT-Sicherheit zu untermauern, plant die Bundesregierung ein IT-Sicherheitsgesetz. Anders als beim bisher geltenden Datenschutzrecht sind die Vorschriften bei diesem Gesetz auf die Besonderheiten und Bedürfnisse einzelner Branchen angepasst.

Individuelle Lösungen für einzelne Wirtschaftsbereiche

Das Maß an notwendigem Schutz für Daten variiert in der Wirtschaft von Branche zu Branche. Dem soll das neue Gesetz zur IT-Sicherheit insoweit Rechnung tragen, als dass eine Aufteilung der Anwendungsbereiche erfolgt. Unter diese Bereiche fallen beispielsweise die Informationstechnik, die Energie und die Telekommunikation aber auch das Transportwesen, Wasser, Energie und Gesundheit sowie die Finanzbranche und das Versicherungswesen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die deutschen IT-Systeme und Netze zu den weltweit sichersten zu machen. Allerdings favorisiert de Maiziére eine zurückhaltende Vorgehensweise. Denn die starren Regelungen des bisherigen Datenschutzrechts in Deutschland verhinderten ein dynamisches gesetzliches Nachvollziehen der rasanten technischen Entwicklung. Die Folgen vieler technischer Innovationen ließen sich heute nur bedingt absehen. Insofern wird das Gesetz von der Grundstruktur her wesentlich flexibler als das bisherige deutsche Datenschutzrecht gestaltet sein.

Erhöhter Bedarf an Rechtsberatung

Derzeit wird das geplante Gesetz zur IT-Sicherheit zwischen den einzelnen betroffenen Ministerien wie Inneres, Wirtschaft und Verkehr abgeglichen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes dürfte für viele Branchen ein intensives Umdenken und Umrüsten in Sachen IT-Sicherheit notwendig werden. Um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Begleitung dieser Maßnahmen durch einen in IT-Fragen entsprechend geschulten Anwalt – mehr dazu lesen Sie hier.

Bild: m.schuckart – Fotolia

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