Abmahnung Marke Eigentor

By on 6. Januar 2014

Als ich zum ersten Mal von den Massenabmahnungen gegen Nutzer des Pornoportals Redtube gehört hatte, war mein spontaner Gedanke: Das fliegt denen – also den Abmahnern – um die Ohren. Und genauso scheint es jetzt ja auch zu kommen.

Die ganze Geschichte stinkt von vorn bis hinten. Da werden kurz vor Weihnachten tausende Besucher einen Pornovideoportals abgemahnt, weil sie sich angeblich Clips angeschaut haben, an denen angeblich eine ominöse Schweizer Firma die Rechte hält. Die Firma hat angeblich mit einer Software, von der Experten noch nie etwas gehört haben, die IP-Adressen ermittelt. Die Intention ist, denke ich, klar: Da wird spekuliert, dass der heimlich Pornos guckende Familienpapi vor den Festtagen keinen Krach mit der Holden riskieren will und lieber schnell zahlt, damit der Feiertagsfrieden gesichert ist.

Beigeruch ist mehr als fahl

Noch geruchsintensiver: Bei Redtube handelt es sich angeblich um eine File-Sharing-Seite, von der User sich Videos herunterladen können. So zumindest steht es offenbar in den Anträgen auf Herausgabe der Nutzerdaten, die die Abmahner dem Landgericht Köln vorgelegt haben. Dabei ist Redtube natürlich etwas ganz anderes, nämlich ein Streamingportal wie Youtube – bloß mit sogenannten Vollerotik-Filmchen.


Das Blatt scheint sich zu wenden

Und dann tönte die Abmahnkanzlei noch herum, die Abmahnwelle sei erst der Anfang, im großen Stil würden künftig auch Nutzer anderer Streamingportale abgemahnt werden. Mittlerweile treten die Abmahner nicht mehr so großspurig auf. Es hat Anzeigen gegen die Abmahnkanzlei gehagelt, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Abmahner und zumindest einige Kammern des Landgerichts Köln haben erklärt, dass sie mit ihrer Einschätzung falsch lagen, das die Nutzerdaten zu den IP-Adressen herausgegeben werden müssen. Damit nicht genug: Anscheinend ist es gut möglich, dass der angebliche Rechteinhaber aus der Schweiz gar nicht die Rechte an den betreffenden Clips hält. Und nach wie vor ist offen, wie die Abmahner an die IP-Adressen gelangt sind. So wie behauptet, ist es allem Anschein nach nur auf illegalem Wege möglich.

Abenteuerliche Argumentation

Abgesehen von der Tatsache, dass die Abmahnkanzlei jetzt mächtig Ärger hat, hat die ganze Angelegenheit eine weitere gute Seite: Die Gerichte dürften künftig bei den Anträgen der Abmahnkanzleien auf Herausgabe von Nutzerdaten genauer hinsehen. Das ist überfällig.

Noch besser wäre ein höchstrichterliches Urteil bezüglich der Frage, ob das Streamen von urheberrechtlich geschütztem Material überhaupt eine Straftat sein kann. Das bloße Ansehen ist es jedenfalls nicht. Und die Argumentation, dass beim Streaming eine lokale Kopie angefertigt werde, halte ich für abenteuerlich. Denn bekanntlich werden Daten ohne Zutun des Nutzers nur temporär zwischengespeichert, damit das Bild ruckelfrei läuft. Nach meinem Rechtsempfinden hat das nichts, aber auch gar nichts mit einem manuell angestoßen Download zu tun.

Foto: Sreenshot Redtube.com