Online-Glücksspiel: Was ist erlaubt, was nicht?

By on 5. März 2013

In Deutschland hat der Staat grundsätzlich das sogenannte Glücksspielmonopol inne. Im Staatsvertrag zwischen den Bundesländern (Glücksspielvertrag) wurden bundeseinheitliche Regelungen beschlossen. Mit dem am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Änderungsvertrag wurde das vollständige Verbot von Glücksspielen im Internet teilweise gelockert. Die Legalität von Glücksspiel im Internet ist aber auch aufgrund des EU-Rechts umstritten. Eine Klarstellung ist deshalb angebracht.

Lottospielen nun online möglich

Eine wesentliche Änderung im neuen Glücksspielvertrag betrifft das Lottospiel. So ist es für den Tipper nun auch möglich, seine sechs Richtigen auch im Internet auszufüllen. Von dem Online-Spiel erhoffen sich staatliche Lotterien eine Umsatzsteigerung. Die Einkünfte der Lotterieeinnahmen wie SKL Boesche wandern in den Staatshaushalt und kommen so auch gemeinnützigen Projekten zu Gute. Bei privaten Anbietern ist das Tippen im Internet schon längst Gang und Gäbe – allerdings gelten Lotterien als Glücksspiel und nicht alle Anbieter haben eine deutsche Konzession. Sowohl Ausrichtung, als auch Teilnahme sind damit nach §§ 284, 285 des deutschen Strafgesetzbuchs strafbar.

Online-Casino, Poker & Co.

Das Wetten und Spielen bei anderen privaten Anbietern bleibt strafbar. Darunter fallen nicht-staatliche Anbieter von Sportwetten, Online-Casinos und das beliebte Online-Poker. Die kommerziellen Ausrichter von Roulette und Co. im Internet beziehen ihre Lizenzen aus Ländern mit liberaler Glücksspielgesetzgebung wie etwa dem EU-Staat Malta. Damit können sie nach deutschem Strafgesetzbuch nicht mehr belangt werden. Teilnehmen aus Deutschland bleibt jedoch strafbar. Allerdings stellt das Anbieten von Glücksspielen eine Dienstleistung dar, womit die im EU-Binnenmarkt verankerte Dienstleistungsfreiheit greift. Die deutsche Regelung, wonach Private kein Glücksspiel anbieten dürfen, der Staat aber selbst Lotterien veranstaltet, sieht sich deshalb harscher Kritik aus der EU-Kommission ausgesetzt.

Nur Online-Lotto legal

Abschließend bleibt festzuhalten, dass nur die Kreuzchen bei einer staatlichen Lotterie online legal sind. Inwieweit es nach EU-Recht zu einer Liberalisierung kommt, bleibt abzuwarten. Einen ersten Schritt ging unlängst Schleswig-Holstein. Hier wurden nach Landesrecht zwölf Lizenzen an Online-Casinos vergeben. Grundsätzlich machen Sie sich jedoch in den meisten Fällen strafbar, wenn sie etwa Sportwetten im Internet abschließen. Tatsächlich ist das Risiko einer Strafverfolgung aber sehr gering.

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