„Abandonware“ – Vergessene Spieleklassiker

By on 29. Juni 2012

Kennen Sie noch Space Invaders? Oder Donkey Kong? Tomb Raider ist Ihnen aber ein Begriff? Diese drei Titel stehen exemplarisch für in die Jahre gekommene, ehemalige Spieleklassiker. Damals waren sie für die Hersteller Verkaufsschlager; heute wird mit ihnen kein Geld mehr verdient. Finden können Sie diese altehrwürdigen Spiele heute auf Seiten, die so genannte „Abandonware“ zum Inhalt haben.

Softwarepiraterie beschert den Herstellern horrende Verluste

Softwarepiraterie ist den Herstellern und dem Gesetzgeber grundsätzlich ein Dorn im Auge. Kein Wunder, laut des Interessenverbandes „Software Business Alliance“ lag der durch Softwarepiraterie verursachte Schaden weltweit im letzten Jahr bei 63 Milliarden Dollar. Die Spielemacher reagieren auf diese horrende Summe mit Kürzungen; es wird weniger in neue Programme investiert und der Support für alte Spiele bleibt gänzlich auf der Strecke. Bestimmte Spieleklassiker erhalten Sie nur noch gebraucht von Privatleuten, da sie schon längst aus den Verkaufsregalen verschwunden sind. Seit Mitte der 1990er Jahre wird diese Software als „Abandonware“ bezeichnet; Kenner der Szene schätzen, dass es im Internet mehrere hundert Seiten gibt, die diese so bezeichneten „vergessenen Programme“ zum Kopieren anbieten. Der breiten Öffentlichkeit sind aber rund um PC Game Downloads wohl nicht mehr als hundert Seiten bekannt; der Großteil wird über eigens geschaffene Chatkanäle für „Abandonware“ publiziert.

Zwischen Kavaliersdelikt und Straftat

Obwohl das Herunterladen oder Verbreiten von „Abandonware“ wie ein Kavaliersdelikt wirkt, wird – juristisch gesehen – auch in diesem Fall das Urheberrecht verletzt. Die Gesetzeslage ist hier eindeutig: Je nach Gerichtsstand behält der jeweilige Hersteller das „geistige Eigentum“ in Form von Programmcodes oder Büchern zwischen 50 und 75 Jahren in seinem Besitz. Das Problem ist: Für die altehrwürdigen Spieleklassiker wie Zork, Fahrenheit 451, Galaktika, Balance of Power und ähnliche antiquierte „Schätzchen“ existieren keine Möglichkeiten der Archivierung. Dafür ist die Branche zu schnelllebig. Getreu dem Motto „Höher – Weiter – Schneller“ werden immer neue Spiele mit innovativen Techniken auf den Markt gebracht; da ist kein Platz mehr für Pacman und Konsorten. Zudem laufen diese ehemaligen Verkaufsschlager gar nicht mehr auf einem modernen PC. Auch in diesem Fall können Sie lediglich Hilfe auf den Internetseiten mit „Abandonware“ finden; dort werden Programme angeboten, mit deren Hilfe die angestaubte Software vergangener Tage auch auf einem Hochleistungsrechner moderner Prägung läuft.

Änderung des Urheberrechts ist überfällig

Viele Hersteller bleiben dabei: Das Herunterladen von „Abandonware“ verletzt das Urheberrecht und muss daher strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings tolerieren auch etliche Hersteller inzwischen die Downloads; es gibt sogar Fälle, dass die alten Spieleklassiker offiziell freigegeben werden. Seriöse Anbieter von „Abandonware“ versuchen sogar die Erlaubnis der Hersteller bzw. Entwickler einzuholen, um das Problem mit dem Urheberrecht zu umgehen. Am Rande sei erwähnt, dass einige Hersteller nicht immer wissen, dass sie die Rechte an Spieleklassikern vergangener Zeiten halten. Trotzdem: Eine Änderung des Urheberrechts ist hier überfällig, um das Problem der Archivierung zu lösen. Auch Privatsammlungen oder beispielsweise eine ins Leben gerufene Stiftung seitens der Hersteller könnte „Abandonware“ hoffähig machen.

IMG: Klaus Eppele – Fotolia

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