Domain kaufen – Der Handel mit Domain-Namen
Wenn die gewünschte Domain bereits registriert ist, muss man nicht sofort verzweifeln, denn man hat immer noch die Möglichkeit, diese zu kaufen.
Eine Domain, also der Wunschname für eine Website, ist sozusagen das Eingangschild für entsprechende Internetseiten und daher ein stark umkämpftes Gebiet. Hier gilt der Spruch: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Das heißt, wer sich zuerst den Domain-Namen gesichert hat, ist solange rechtmäßiger Besitzer, wie er diese bezahlt, hat aber auch die Möglichkeit die Domain an einen anderen Interessenten zu verkaufen. Über einen Domain-Check bei der Whois-Datenbank, kann man alle registrierten Domains einsehen und herausfinden, wer der Besitzer ist, also an wen man sich bei einem gewünschten Kauf wenden muss.
Domain kaufen: So geht man am besten vor
Hat man herausgefunden, wer über die Rechte der Domain verfügt, so empfiehlt es sich, den Besitzer direkt und persönlich anzuschreiben, um ihn vom Kaufwunsch und -grund in Kenntnis zu setzten und ihm die Summe mitzuteilen, die man bereit wäre, zu zahlen. Hierbei sollte man etwas Verhandlungsgeschick an den Tag legen. Ist unter der Domain im Internet eine Website abrufbar, auf der keine Werbung oder andere Refinanzierungsmöglichkeiten zu erkennen sind, handelt es sich wahrscheinlich um einen eher unerfahrenen Webmaster, der eventuell seine Domain schon für ein geringes Einstiegsgebot verkauft.
Domain kaufen über ein Verkaufsportal
Für wen eine Domain kaufen absolutes Neuland ist, der kann auch das Angebot großer Domain-Verkaufsportale nutzen. Dort ist alles übersichtlich und User-freundlich gestaltet und erklärt, was zu einem reibungslosen und korrekten Ablauf eines Kaufs bzw. Verkaufs hilfreich beiträgt. Andererseits sind über diese Portale nicht die allergünstigen Schnäppchen zu machen, denn die Verkäufer haben gute Vergleichsmöglichkeiten und konkurrieren mit zahlreichen anderen Webmastern sodass Discounter-Preise hier eher selten sind.
Domain-Handel: Ein lohnenswerter Wirtschaftszweig
Lange Zeit wurde der Handel mit Domains an deutschen Gerichten als fragwürdig und unmoralisch eingestuft. Inzwischen ist man aber zu der allgemeinen Überzeugung gelangt, dass es sich bei einem Domain-Namen um ein Wirtschaftsgut wie jedes andere handelt, welches verkauft, verpachtet, versteigert und sogar verpfändet werden kann. Juristische Grundvoraussetzung ist dabei lediglich die Sicherstellung, dass keine Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden.
Man kann damit rechnen, dass der Handel mit Domains in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Schon heute werden jeden Tag Domains für Hunderte oder gar Tausende Euro verkauft und für die Wunschdomain sex.com müsste man beispielsweise rund 12 Millionen Dollar aufbringen.