Downloadify von Google Chrome erlaubt unbegrenzte Musik-Downloads

By on 20. Juni 2013

Spotify ist ein bekannter Streaming-Dienst, bei dem Sie schon für fünf Euro im Monat die Musik großer Plattenlabels so oft und so lange hören dürfen, wie Sie es wollen. Mithilfe einer speziellen Erweiterung für den Browser Chrome von Google war es bisher sogar völlig problemlos möglich, die Musik direkt herunterzuladen. Aber ist das auch wirklich legal?

„Können“ heißt nicht „dürfen“!

Das Internet ist selbstverständlich kein rechtsfreier Raum. Allerdings kann es schon aufgrund der technologischen Weiterentwicklung nicht für jeden neuen Bereich direkt eine explizite und absolut verbindliche Rechtsvorschrift geben. Folglich bleiben gewisse Bereiche zunächst eine Art juristische Grauzone. Das führt wiederum dazu, dass Internetnutzer nicht immer genau wissen, was sie nun tatsächlich dürfen und was ihnen untersagt ist, zumal sich die juristische Rechtslage jederzeit ändern kann. Noch verwirrender wird es, wenn Fragen zum Internetrecht andere Rechtsgebiete, die sich selbst noch mehr oder minder in der Schwebe befinden, tangieren. Im Fall des Musikdownloads von Spotify sind das vor allem die Rechtsgebiete Urheberrecht und Lizenzrecht, bei denen die Rechtsauffassung respektive das Rechtsverständnis noch stark auseinandergehen, wenngleich sich die Musikindustrie ausdrücklich gegen das Downloaden ausspricht.

Die Erweiterung Downloadify

Vielleicht gehören Sie zu der Generation, die früher noch mit dem Kassettenrekorder bewaffnet stundenlang am Radio ausharrten, um im richtigen Moment die damaligen Lieblingslieder analog aufzuzeichnen. Das Aufzeichnen von Musik mithilfe der Erweiterung Downloadify ist an sich nicht viel anders. Wobei es selbstverständlich viel komfortabler ist, da Sie die Musik bis vor kurzem noch gezielt auswählen und dann direkt als MP3 in herausragender Klangqualität herunterladen konnten. Da die Verwendung von Downloadify klar gegen die Nutzungsbedingungen von Spotify verstößt, wurde die Erweiterung jedoch aus dem Chrome Webstore entfernt. Zwar können Sie sie noch über andere Quellen beziehen. Allerdings habe Spotify nicht zuletzt auf Drängen der Musikindustrie seinen Player dahin gehen modifiziert, dass Sie mit der Erweiterung fortan keine Musik mehr herunterladen können.

Fazit:

Es mag auf Anhieb vielleicht etwas unsinnig anmuten, dass Sie die Musik zwar jederzeit online hören, aber nicht für den privaten Gebrauch herunterladen dürfen. Dennoch ist es Ihnen aufgrund der Nutzungsbedingungen von Spotify, die im Rahmen der sogenannten Vertragsfreiheit rechtens sein dürften, klar untersagt.

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