Falsche Internetbewertungen und deren Folgen

By on 3. November 2014

Wie viele Stunden verbringen Sie durchschnittlich vor dem Computer? Recherchieren Sie Informationen über Produkte, Hotels oder Unternehmen im Netz und entscheiden sich dann, auch anhand der Kundenrezensionen, ob sich beispielsweise der Kauf eines Produktes lohnt? Dann geht es Ihnen wie vielen Internetnutzern in Deutschland, denn ganze 31 Millionen Deutsche informieren sich im Vorfeld einer Reise im World Wide Web über Hotel und Umgebung.

Gute Bewertung, schlechte Bewertung

Unternehmen wie zum Beispiel Hotels sind natürlich daran interessiert, möglichst viele positive Bewertungen zu erhalten, wirken sich diese doch positiv auf das Image eines Unternehmens aus. Doch leider gibt es auch Kunden, die sich mit einer schlechten Bewertung an einem Unternehmen rächen wollen und so dem Unternehmen einen großen Schaden zufügen können. Besonders durch den extremen Konkurrenzkampf unter den Online-Shops, Ärzten usw. existieren immer wieder juristische Auseinandersetzungen um dieses Thema. Leider ist generell der Trend im Internet zu bemerken, dass Personen sich frei von Konventionen fühlen und ihre gute Kinderstube schnell einmal vergessen. Doch niemand muss eine denunzierende Bemerkung über seine eigene Person oder sein Unternehmen dulden, sondern kann gerichtlich dagegen vorgehen.

Was gegen Verleumdung tun

Wer sich ungerecht bewertet fühlt hat zunächst die Möglichkeit, sich an den Betreiber der Bewertungsplattform zu wenden, denn dieser ist zunächst für die Inhalte auf seiner Seite verantwortlich und darf Beleidigung und Rufschädigungen nicht einfach zulassen. Ist bei der Bewertung jedoch nicht eindeutig klar, dass es sich um eine Lüge oder eine freie Meinungsäußerung handelt, sind viele Fälle bereits vor Gericht gelandet. Entscheidend für die Erfolgsaussichten einer Klage ist, ob die Bewertung Tatsachen beschreibt oder eine Meinungsäußerung darstellt. Vergleicht eine Kunden ein Hotel beispielsweise mit einem Hühnerstall, muss aus dem Bewertungstext herausgelesen werden, ob es sich hier um eine überspitzte Meinungsäußerung handelt, was es in diesem Fall wohl wäre. Beschreibt die Bewertung jedoch beispielsweise, dass das Hotel dreckig sei und sich Haare vom Vormieter auf dem Bettlaken befinden, handelt es sich eher um eine Tatsachenbeschreibung. Hier ist der Wahrheitsgehalt der Aussage zu prüfen. Diesen muss im Zweifelsfall das Gericht klären und entscheiden, ob es sich um einen echten unzufriedenen Kunden oder nur um einen neidischen Rivalen handelt.

Foto von: IckeT – Fotolia

Werbung