Festnetzanbieter wechseln in drei Schritten

By on 14. April 2020

Hannover/Bonn – Beim Telefonieren rauscht es ständig in der Leitung? Die Verbindung ins Internet lahmt? Und recht kostspielig ist der Vertrag auch noch? Es gibt viele Gründe, sich über seinen Festnetzanbieter zu ärgern. Die gute Nachricht ist: Ein Wechsel ist einfach, wenn Verbraucher ein paar grundlegende Dinge beachten.

Der wichtigste Punkt: Die Kündigungsfrist nicht verpassen. «Jeden Monat ist auf der Rechnung ersichtlich, wie lange der Vertrag noch läuft und wann demnach spätestens gekündigt werden muss», sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Es gilt also, sich rechtzeitig zu informieren und tätig zu werden. So klappt der Anbieterwechsel in drei Schritten:

Schritt eins: die Recherche

Wer wechseln will, sollte zunächst die Optionen der DSL- und Kabel-Anbieter, die neben dem Internet- auch den Telefon-Festnetzanschluss bereitstellen, recherchieren. «Nicht jeder Provider liefert dieselben Features am Wohnort des Kunden», stellt Rainer Schuldt von der Zeitschrift «Computer Bild» klar.

Mit welchen Leistungen der Nutzer rechnen kann, lässt sich leicht herausfinden: Alle wichtigen Telekommunikationsunternehmen bieten die Möglichkeit, über eine Adresseingabe festzustellen, welche Maximalgeschwindigkeiten für das Internet am Wohnort anliegen.

Schritt zwei: der neue Vertrag

«In der Praxis ist es üblich, den neuen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages zu beauftragen», sagt Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur. Und idealerweise auch mit der Rufnummernmitnahme, der sogenannten Portierung.

«Tut man das nicht, erhält man eine neue Festnetznummer und muss unter Umständen Freunde, Bekannte, Verwandte oder Geschäftspartner über den Wechsel informieren», warnt Schuldt. Wichtig: Die Portierung der Festnetznummer ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter komplett identisch sind – sonst kommt es zu Verzögerungen.

«Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter verursacht grundsätzlich Kosten», sagt Reifenberg. Allerdings dürften Verbrauchern nur die Beträge in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.

Schritt drei: der Tag X

Idealerweise sollte am Tag X der Umstellung die Rufnummernportierung bereits beendet und der neue Vertrag abgeschlossen sein. Körber empfiehlt: Erinnern Sie Ihren neuen Anbieter noch einmal daran, dem alten Anbieter die Kündigung und die Portierung zu übermitteln. «So komisch es klingt, aber es ist schon vorgekommen, dass das vergessen wurde, obwohl es beauftragt war.»

Und was tut man, wenn der ganze Wechsel schief geht und man ohne Telefon und Internet da steht? Von der Bundesnetzagentur heißt es: «Der bisherige Anbieter darf nicht einfach seine Leistung einstellen.» Vielmehr müsse er den Anschluss grundsätzlich solange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

«Wird die Leitung länger als einen Kalendertag unterbrochen, muss der alte Anbieter den Verbraucher wieder aufnehmen», erklärt Körber. Betroffene können sich bei Problemen rund um den Anbieterwechsel an den
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.

Kosten zu hoch? Kündigung androhen

Ist man eigentlich zufrieden mit der aktuellen Situation und will nur etwas Geld sparen, kann man auch versuchen, die Kündigung erst einmal nur anzudrohen, entweder per Telefon-Hotline oder online. «Hier lässt sich meistens angeben, ob man mit einem neuen Angebot kontaktiert werden möchte», erläutert Verbraucherschützerin Körber. Vielleicht sind die Konditionen dann doch attraktiv.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

(dpa)

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