SEPA-Umstellung mit SAP – so geht’s

By on 4. Oktober 2013
Europaflagge

So langsam drängt die Zeit, denn obwohl bis zum 1. Februar 2014 SEPA zur Pflicht wird, sind laut aktueller Studien erst um die 10 Prozent der deutschen Unternehmen fit für die Umstellung. Doch ab nächstem Jahr wird nur noch das SEPA-Zahlverfahren unterstützt. Und die Umstellung sollte auf keinen Fall unterschätzt werden, denn SEPA betrifft nicht nur die Finanzbuchhaltung, sondern viele weitere Bereiche eines Unternehmens. Doch was sollte bei der Umstellung beachtet werden?
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Welche Zahlungsmöglichkeiten müssen auf SEPA umgestellt werden?

Grundsätzlich ermöglicht SEPA die Nutzung von Lastschriften und Überweisungen. Daher gilt es zunächst zu definieren, welche dieser Zahlverfahren eingesetzt werden sollen und welche Zahlverfahren dadurch vollständig oder teilweise abgelöst werden können. Mit SEPA sind Überweisungen ins Inland, aber auch innerhalb der EU möglich. Miteinbezogen sind auch Überweisungen in die Schweiz und Großbritannien. Aber Vorsicht: SEPA umfasst nur Zahlungen in Euro. Wenn so zum Beispiel eine Überweisung in Schweizer Franken getätigt werden soll, dann muss auch in Zukunft eine Auslandsüberweisung vorgenommen werden.

Ist die Unternehmenssoftware SEPA-fähig?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich die Unternehmenssoftware. Unternehmen die zum Beispiel SAP ERP nutzen, müssen sich im Bereich der Zahlungsprozesse keine großen Sorgen machen, denn SAP ist SEPA-fähig. Zusätzlich dazu sollte natürlich auch andere Software die im Unternehmen genutzt wird, betrachtet werden. Gibt es zum Beispiel einen Web-Shop? Ein Mitarbeiter- oder Lieferantenportal? All diese Bereiche müssen auf mögliche Veränderungen überprüft werden. Schließlich sollten auch die Gehälter der Mitarbeiter noch gezahlt werden können.

Sind meine Stammdaten schon fit für die Umstellung?

Auch die Stammdaten sollten natürlich fit für SEPA sein. Mit dem neuen Zahlungsverfahren rücken BIC und IBAN in den Mittelpunkt. Denn Transaktionen mit Bankleitzahl und Kontonummer sind nicht mehr möglich. Und das bedeutet wiederum, dass die vorhandenen Bankdaten alle überprüft werden müssen und gegebenenfalls um BIC und IBAN-Code erweitert werden müssen. Da das manuelle Verfahren sehr zeitaufwendig und mühsam ist, sollte man in diesem Bereich auf automatisierte Verfahren zurückgreifen. Zusätzlich dazu sollten auch die Unternehmensprozesse geprüft werden. Müssen Neukundenformulare um BIC und IBAN erweitert werden? Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben, dann sollten sich Unternehmen ruhig an die eigene Hausbank oder an SEPA-Experten, wie beispielsweise die auf http://www.sap-sepa.de, wenden.

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