So gelingt der Wechsel zu einem neuen Smartphone-Tarif

By on 31. Juli 2018

Bonn – Vieltelefonierer oder Dauertipper? App-Junkie oder Filmstreamer? Lieber wenig zahlen und auf den Verbrauch achten oder einmal zahlen und nicht mehr nachdenken müssen?

Allerlei Fragen, die auf dem Weg zum neuen Mobilfunkvertrag geklärt werden müssen. Denn ist der alte Tarif zu teuer, hat ein zu geringes Datenvolumen oder ist im falschen Netz für den neuen Wohnort, muss ein neuer her. Und wie der aussieht, hängt davon ab, was man im Alltag mit seinem Telefon so anstellt.

Wer viel telefoniert, sollte einen Tarif mit vielen Freiminuten oder gleich eine Flatrate für unbegrenzte Sprechzeit wählen. Dauersurfer und Streamer brauchen eher viel Datenvolumen und wenig Sprechzeit. Wer weit draußen wohnt, muss auch noch schauen, welcher Netzanbieter gute Versorgung liefert.

Aber wo bekommen Kunden einen guten Überblick? Zahlreiche Vergleichsportale im Netz wollen hierbei helfen. Allein auf sie sollte man sich aber nicht verlassen: «Hierbei muss man vorsichtig sein», sagt Thomas Grund von der Stiftung Warentest. «Weil fast alle diese Vergleichsrechner immer nur einen Ausschnitt von den Anbietern in ihrem Portfolio haben. Sie finanzieren sich natürlich auch über entsprechende Provisionen oder Verlinkungen.» Daher sollten Verbraucher mehrere Portale nutzen und die Ergebnisse vergleichen.

Neben den drei großen Netzbetreibern Telekom, O2 und Vodafone gibt es noch eine Vielzahl an Discount-Anbietern. Sie vermarkten ihre Tarife fast ausschließlich im Netz. Häufig sind sie etwas billiger als die großen Anbieter. Hier lohnt der Vergleich von Preisen und Leistungen der häufig wechselnden Tarif-Angebote.

Vor dem Wechsel ist aber zunächst ein Blick auf die Kündigungsfrist des alten Tarifs nötig, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. «Denn wenn es ganz schlecht läuft, habe ich sonst auf einmal zwei Mobilfunkverträge, die ich zahlen muss.» Kunden müssen auch darauf achten, dass die Kündigung des alten Vertrags mögliche Partnerkarten einschließt.

Die alte Mobilfunknummer können Kunden in den meisten Fällen problemlos mitnehmen, erläutert Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur. Bis zum Vertragsende muss niemand warten. «Man kann jederzeit den Vertrag wechseln, aber man muss den alten Vertrag natürlich weiterhin bis zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlen.» Die alte Nummer könne jedoch schon vor dem Ende der Vertragslaufzeit in das neue Netz wandern, und Kunden sind dann dort erreichbar.

Diese sogenannte Rufnummernportierung wird von den meisten Anbietern problemlos erledigt. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme, so Reifenberg: «Wenn man beim gleichen Provider in einen anderen Vertrag wechselt, dann muss der Provider diesen Wechsel nicht gewährleisten.» Bevor man also einen Anbieter auswählt, sollte man sich informieren, ob die Portierung wirklich angeboten wird.

Julia Rehberg rät, sowohl den neuen als auch den alten Anbieter über den Wunsch zu informieren, die Handynummer zu behalten. «Man sollte den neuen Anbieter am besten mit der Portierung beauftragen, bevor der alte Vertrag endet. Wenn man es im Nachhinein versucht, klappt es wohl auch meistens, aber man hat keinen Anspruch mehr darauf.»

In der Regel fallen für die Portierung Kosten in Höhe von 30 Euro an. Diese Summe kann aber auch niedriger liegen, und manche Anbieter erstatten Neukunden diese Gebühr ganz oder teilweise per Gutschrift. Prepaid-Kunden müssen dafür sorgen, dass die 30 Euro Portierungskosten dann noch als Guthaben auf dem Konto der Karte sein müssen, da es sonst daran scheitern kann. «Manche Anbieter geben einem die Möglichkeit, diesen Betrag extra einzuzahlen, aber oftmals ist es so, dass sie es direkt vom Guthaben abziehen wollen», erklärt Thomas Grund.

Zusätzlich sollten Kunden sichergehen, dass ihr Mobiltelefon keinen SIM-Lock hat, da sie sonst die neue SIM-Karte nicht ohne weiteres austauschen können, rät er. «Wenn ich das Handy separat gekauft habe, wird das Handy ohne SIM-Lock sein, aber wenn ich es in Verbindung mit einem Vertrag gekauft habe, kann es durchaus sein, dass es da so eine Sperre gibt.» In einigen Fällen lässt sich diese Sperre gegen eine Gebühr oder auf Nachfrage nach einiger Zeit entfernen – ein Anruf beim alten Anbieter hilft weiter.

Fotocredits: Jens Kalaene,Franziska Gabbert,Karin Gerdes,Stiftung Warentest
(dpa/tmn)

(dpa)

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