Die Geschichte von der Tauschbörsen-Oma

By on 1. September 2013

Eine Seniorin ohne Rechner und Router soll einen Hooligan-Film über eine Internet-Tauschbörse unters Volk gebracht haben – und kassierte dafür eine Abmahnung. Der Fall ging schon durch zwei Instanzen, die dritte bleibt der Rentnerin jetzt erspart.
Die Geschichte von der Tauschbörsen-Oma

Geschichten gibt es, die sind so gaga, die können eigentlich nicht wahr sein. Die von der abgemahnten Rentnerin ist es aber. Die pflegebedürftige alte Dame soll Anfang 2010 einen Fußballfans-prügeln-sich-Film per Filesharing zum Download angeboten haben. Zum damaligen Zeitpunkt besaß sie zwar keinen Computer mehr, der war verkauft. Und einen WLAN-Router hatte sie ebenso wenig. Auch das Interesse der Seniorin an Hooligan-Streifen könnte man anzweifeln, aber das nur am Rande.

Gericht: Seniorin solle doch bitte ihre Unschuld beweisen

Denn: Einen Internetanschluss, den hatte die Frau noch, da die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen war. Und über diesen Anschluss soll die Rentnerin das Urheberrecht verletzt haben. Eine von diesen privaten Raubkopierer-Jäger-Firmen hatte die IP-Adresse ermittelt, die angeblich zum Anschluss der Rentnerin führte. Da sich die Seniorin gegen die Abmahnung juristisch zur Wehr setzte, ging der Fall vor Gericht. Und in erster Instanz urteilte das Amtsgericht München doch tatsächlich, dass die alte Damen 650 Euro Abmahnkosten zu zahlen habe.

Kein Rechner, kein Router, keine Ahnung von Tauschbörsen und ein womöglich eher geringes Interesse an Hooligan-Exzessen in Bild und Ton – für die Richter keine Argumente. Schließlich sei die IP-Adresse doch korrekt ermittelt worden. Und falls es dabei doch einen Fehler gegeben habe, dann solle die Frau das doch bitte beweisen. Was ihr verständlicherweise nicht möglich war.

Klage zurückgezogen, Abmahnirrsinn geht weiter

Immerhin kassierte die zweite Instanz das Urteil, und eine dritte Verhandlungsrunde, diesmal vor dem Bundesgerichtshof, bleibt der Seniorin erspart. Die Firma, die die Rechte an dem Hooligan-Film hält, hat ihre ursprüngliche Klage vor dem BGH nun zurückgezogen. Und guckt jetzt wahrscheinlich, wen sie stattdessen abmahnen kann, um die Firmenkasse zu füllen.

Foto: bilderstoeckchen – Fotolia